Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Auftragsarten der von der Mailplus Directmarketing GmbH angebotenen Dienstleistungsprogramme, insbesondere für die Erstellung von Mailings (Infopost), Verpackung und Versand von Mustern (Konfektionierungsaufträge) und Lagerhaltung mit Versand auf Abruf ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsschluß
2.1 Der Vertrag über die Erstellung von Mailings kommt zustande mit Ablauf des auf die Übermittlung der Daten an die Mailplus Directmarketing GmbH folgenden Werktages, wenn die Mailplus Directmarketing GmbH nicht bis dahin die Durchführung des Auftrages ablehnt. Sollen dem Mailing Prospekte/Beilagen beigefügt werden und sollen diese von der Mailplus Directmarketing GmbH hergestellt oder bei Dritten in Auftrag gegeben werden, bedarf die Auftragserteilung der Schriftform.
2.2 Der Vertrag über die Verpackung und Versand von Mustern (Konfektionierungsaufträge) kommt zustande mit Ablauf des auf den Eingang sämtlicher für die Konfektionierung notwendigen Materialien bei der Mailplus Directmarketing GmbH folgenden Werktages, wenn die Mailplus Directmarketing GmbH nicht bis dahin die Durchführung des Auftrages ablehnt.
2.3 Der Auftrag über die Lagerhaltung mit Versand auf Abruf kommt erst zustande, wenn die Mailplus Directmarketing GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber hat hierzu der Mailplus Directmarketing GmbH vorab schriftlich anzuzeigen die Art der zu lagernden Ware, deren Anzahl und Große, sowie die voraussichtliche Lagerdauer.
2.4 Verträge mit Drittfirmen, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, wie z.B. Druckauftrag zur Herstellung von Prospekten u.ä. schließt Mailplus Directmarketing GmbH im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.
3. Verpflichtung des Auftraggebers
3.1 Bei der Überlassung von Daten zur Erstellung von Mailings hat der Auftraggeber darauf zu achten, dass sämtliche für die Erstellung und den Versand der Mailings erforderlichen Daten sowie Datenbeschreibungen der Mailplus Directmarketing GmbH zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche Daten müssen mit der von der Mailplus Directmarketing GmbH verwendeten Datenverarbeitung kompatibel sein. Dem Auftraggeber obliegt eine Erkundigungspflicht, mit welchen Datenverarbeitungsprogrammen die Mailplus Directmarketing GmbH aktuell arbeitet. Für Verzögerungen, die durch Kompatibilitätsprobleme verursacht sind, haftet die Mailplus Directmarketing GmbH nicht, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass er seiner Erkundigungspflicht nachgekommen ist und die zu übermittelnden Daten entsprechend konfiguriert hat. Der Auftraggeber hat den von der Mailplus Directmarketing GmbH erstellten Druckvorlagen unverzüglich nach Erhalt auf Fehler hin zu überprüfen, und diese bis spätestens am auf den Zugang der Druckvorlagen folgenden Werktag mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Musterbrief als genehmigt. Gleiches gilt auch, wenn die Mailplus Directmarketing GmbH für den Auftraggeber weitere Druckerzeugnisse wie z.B. Prospekte u.ä. von Drittfirmen herstellen lässt.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung durch die Mailplus Directmarketing GmbH einen angemessenen Portovorschuss spätestens einen Tag vor dem Versandtag zu zahlen.
3.3 Bei Erteilung von Konfektionierungsaufträgen hat der Auftraggeber alle zur Konfektionierung erforderlichen Materialien (insbesondere Verpackungsmaterial und Proben) auf eigene Kosten der Mailplus Directmarketing GmbH zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Mailplus Directmarketing GmbH über Inhalt der Probepackungen aufzuklären, insbesondere auf deren evtl. bestehenden Gefährlichkeit bei unsachgemäßem Gebrauch u a. hinzuweisen.
3.4 Der Auftraggeber hat die einzulagernde Ware auf seine Kosten und auf sein Risiko der Mailplus Directmarketing GmbH anzuliefern und auf seine Kosten umfassend zu versichern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mailplus Directmarketing GmbH vorab darauf hinzuweisen, wenn die einzulagernde und auf Abruf zu versendende Ware Gefahrgut darstellt oder sonst eine Gefährlichkeit von der einzulagernden Ware ausgeht. Dem Auftraggeber obliegt außerdem eine Hinweispflicht auf etwaige bestehende besondere Lagerungsvoraussetzungen.
4. Auftragserledigung
4.1 Die Mailplus Directmarketing GmbH erstellt und übergibt die Mailings (Infopost) innerhalb von 6 Arbeitstagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Musterbriefes durch den Auftraggeber, jedoch nicht vor Eingang des angeforderten Portovorschusses an ein von ihr ausgewähltes Versandunternehmen. Kürzere Erledigungsfristen sind nur vereinbar, wenn sie von der Mailplus Directmarketing GmbH schriftlich bestätigt sind. Nach vollständiger Erledigung des Auftrages ist die Mailplus Directmarketing GmbH nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber überlassenen Daten zu speichern.
4.2 Die Mailplus Directmarketing GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sie auf die Postlaufzeit bzw. Laufzeit anderer von ihr ausgewählten Versandunternehmen keinen Einfluss hat.
4.3 Konfektionierungsaufträge werden innerhalb einer angemessenen Frist erledigt. Die Mailplus Directmarketing GmbH teilt dem Auftraggeber die voraussichtliche Bearbeitungszeit der Konfektionierungsaufträge mit. Eine verbindliche Zusicherung ist darin nicht enthalten. Die Mailplus Directmarketing GmbH verpflichtet sich jedoch, unvorhergesehene Verzögerungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Der Versand der eingelagerten Waren erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach auftraggeberseitigem Abruf. Die Auswahl der Versandart obliegt der Mailplus Directmarketing GmbH.
4.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn die Mailplus Directmarketing GmbH den von ihr bestätigten Erledigungstermin nicht einhält und auch eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn, die Verzögerung beruht auf höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die von ihr nicht zu verantworten sind.
4.6 Die Mailplus Directmarketing GmbH ist für den Fall der Kündigung berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen.
4.7 Die Mailplus Directmarketing GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn der Auftraggeber die ihm obliegenden Verpflichtungen trotz Aufforderung nicht nachkommt oder diese gröblich verletzt. Hierzu gehören insbesondere die unter Ziffer drei aufgeführten Verpflichtungen des Auftraggebers. Für diesen Fall behält die Mailplus Directmarketing GmbH ihren Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Porto- und Versandkosten. Diese sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen. Soweit der Auftraggeber Papier, Kuverts oder sonstige Verpackungsmaterialien nicht zur Verfügung stellt, werden die dadurch entstehenden Kosten von der Mailplus Directmarketing GmbH gesondert berechnet.
5.2 Wünscht der Auftraggeber die Freistempelung der Sendungen mit seinem eigenen Signum, hat er die Kosten für dessen Herstellung ebenfalls zu tragen, soweit er es der Mailplus Directmarketing GmbH nicht zur Verfügung stellt.
5.3 Muss die Mailplus Directmarketing GmbH die vom Auftraggeber überlassenen Daten in Folge von Umständen, die nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen (insbesondere Kompatibilitätsprobleme u.ä.) nochmals bearbeiten, kann sie die dadurch entstehenden Mehrkosten ebenfalls gesondert berechnen.
5.4 Sämtliche Rechnungen sind zahlbar sofort nach deren Erhalt ohne Abzug. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist die Mailplus Directmarketing GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Mailplus Directmarketing GmbH übernimmt keine Gewährleistung für den Inhalt der auftragsgemäß versandten Schreiben und die Beschaffenheit und Tauglichkeit der versandten Waren.
6.2 Für Datenverluste, Beschädigungen oder Untergang von Proben und eingelagerten Waren haftet die Mailplus Directmarketing GmbH nicht, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mailplus Directmarketing GmbH und deren Beschäftigten.
6.3 Bei dem Versand von Konfektionierungswaren und sonstiger Ware geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die Mailplus Directmarketing GmbH die Waren an den Spediteur übergibt.
6.4 Soweit die Mailplus Directmarketing GmbH von Dritten wegen der Ausführung des Auftrages Ansprüchen gleich welcher Art ausgesetzt wird, stellt der Auftraggeber die Mailplus Directmarketing GmbH von jeglicher Verpflichtung frei, es sei denn, die anspruchsbegründeten Tatsachen beruhen auf Umstände, die von der Mailplus Directmarketing GmbH und deren Beschäftigten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
6.5 Die Mailplus Directmarketing GmbH haftet nicht für Verzögerungen bei der Auftragserledigung, soweit diese auf Umstände beruhen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Mailplus Directmarketing GmbH fallen.
7. Datenschutz
7.1 Die Mailplus Directmarketing GmbH verpflichtet sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu beachten und ihre Arbeitnehmer sowie Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient, zur Verschwiegenheit nach dem Datenschutzgesetz zu verpflichten.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1 Für sämtliche Verpflichtungen aus dem zwischen der Mailplus Directmarketing GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag gilt Heilbronn als Erfüllungsort vereinbart.
8.2 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Mailplus Directmarketing GmbH.